Das Betreuungsgeld – Oder wie aus einem diskussionswürdigen Projekt ein indiskutabler ideologischer Kleinkrieg wurde

Autorin des Standpunktes ist Lena Seelige, Beisitzerin im JU-Landesvorstand
Keine Frage, über das Betreuungsgeld kann man geteilter Meinung sein. Um es gleich einmal vorweg zu nehmen, ich bin dagegen! Aus dem einfachen Grund, dass ich denke, meinen beiden Kindern (3 Jahre und 20 Monate alt) ist mehr damit geholfen, wenn man ihnen als angehende Steuerzahler keine zusätzlichen Schulden aufbürdet.
Komischerweise scheint genau diese Problematik die Opposition relativ wenig zu stören. Wobei natürlich solche Bedenken beispielsweise aus dem Mund der „Schuldenkönigin“ Hannelore Kraft kaum glaubwürdig wären. Stattdessen nimmt die Diskussion um das Betreuungsgeld – gerne auch polemisch und tatsachenverfälschend als „Herdprämie“ bezeichnet – zunehmend bizarre Züge an. Um das Wohl der Kinder scheint es kaum mehr zu gehen, wenn im heiligen Wahlkampfeifer eine Kita-Pflicht vorgeschlagen wird. Wie gut, dass weder ein Alter, ab dem die Pflicht gelten soll, noch ein Zeitplan genannt wurde, sonst müsste ich von krassem Realitätsverlust sprechen.
Derzeit steht nämlich noch in den Sternen, ob das bis 2013 anvisierte Ziel von Betreuungsplätzen für alle Kinder ab einem Jahr erreicht wird. Denn selbst wenn die Möchtegern-Schuldenmonarchen Unmengen an Geld in den Kita-Ausbau pumpen könnten – was für manch einen gar das Allheilmittel für alle Probleme gesellschaftspolitischer Art zu sein scheint – wären überhaupt nicht die Fachkräfte vorhanden. Liebe SPD, die Erleichterung des Zuzugs qualifizierter Spezialistinnen für frühkindliche Bildung aus dem Ausland wäre doch auch ein Brüller-Wahlkampfthema! Ihr müsstet mich auch nicht als Urheberin der Idee zitieren.
Als Mutter beschäftigt mich allerdings die Frage nach der Qualität mehr als die nach der Quantität. Laut EU-Empfehlungen sollte eine Erziehungsperson nicht mehr als drei Kinder unter zwei Jahren betreuen und nicht mehr als fünf im Alter von zwei bis drei. Auch bei älteren Kindern sollten nicht mehr als acht auf eine Person kommen. Das ist in kaum einer öffentlichen Einrichtung gegeben. Oder etwas flapsiger formuliert: „Das gibt’s nur zu Hause bei Muttern!“ An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass ich Väter in jeder Hinsicht als gleichwertige Erziehungspersonen betrachte und lediglich ein Klischee strapazieren wollte.
Glücklicherweise dürfte ein Kita-Zwang auch am Grundgesetz scheitern, denn dieses hält den Staat dankenswerterweise von allzu krassen Eingriffen in das Leben seiner Bürger ab.
Genug zu diesem kräftigen Unsinn, denn ich möchte noch eine ideologisch motivierte Hetzkampagne von Gegnern des Betreuungsgeld entlarven. Ich behauptete bereits weiter oben, ohne nähere Erläuterung, dass die Bezeichnung „Herdprämie“ tatsachenverfälschend sei. Zutreffender wäre „Krippenfernhalteprämie“, was natürlich auch nicht allzu positiv klingt. Es wird in der Diskussion um das Betreuungsgeld oftmals unterschlagen, dass es keineswegs nur Müttern zu Gute kämen, die zu Hause bleiben. Auch ich hätte davon profitiert, obwohl ich jeweils circa fünf Monate nach der Geburt in den Beruf zurückkehrte. Allerdings ließ ich meine Kinder nicht in der Krippe betreuen – wie auch, es gab keine Plätze – sondern vertraute sie einer Tagesmutter an. Auch Familien, die ihre Kinder durch Großeltern, Au-Pairs und in privaten Krippen betreuen lassen, würden profitieren. Somit würde tatsächlich die Wahlfreiheit von Eltern gestärkt werden, die nicht auf das zum Teil qualitativ fragwürdige Angebot staatlicher Kitas und Krippen zurückgreifen wollen. Übrigens mischt sich besonders Rheinland-Pfalz stark in diese Wahlfreiheit ein. Grundsätzlich ist nichts dagegen zu sagen, dass Kita-Plätze ab dem zweiten Geburtstag kostenlos sind. In der Praxis führt das allerdings dazu, dass die Jugendämter ab diesem Tag den in einem Bundesgesetz festgelegten Zuschuss für Tagespflegepersonen nicht mehr zahlen wollen, außer die Eltern können nachweisen, dass sie keinen der in einem Landesgesetz garantierten Kita-Plätze haben. Wenn eine Mutter also meint, dass ihr Kind, das noch kein Wort spricht, in einer Kita fehl am Platze ist, wird das für sie recht teuer. Vor diesem Hintergrund bin ich ganz froh darüber, dass es für meine Kinder zum fraglichen Zeitpunkt keine Plätze gab und gibt.
Es gibt noch viel über das Betreuungsgeld zu sagen, zum Beispiel scheinen die Gegner zu vergessen, dass der Zuschuss nur bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gezahlt wird. Somit kann es kaum einen Anreiz bieten, seine Kinder dauerhaft von der öffentlichen Betreuungseinrichtungen fernzuhalten und das die Betreuung von unter Dreijährigen ohnehin aufgrund des oftmals knappen Personals problematisch ist, habe ich bereits erwähnt. Für einen ausführlicheren Exkurs über frühkindliche Bildung fühle ich mich nicht qualifiziert, aber eines weiß ich mit Sicherheit: Kinder, die noch nicht sprechen können, bedürfen größtmöglicher Aufmerksamkeit und Hinwendung. Nur verantwortungsbewusste, liebevolle Eltern können die beste Betreuung für ihr Kind organisieren und der Staat sollte ihnen das vertrauensvoll ermöglichen und nur im Falle eines offenkundigen Versagens eingreifen.
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Super Beitrag, Lena!
Danke, dass Du das mal als berufstätige Mutter aussprichst!