Einige Gedanken zum Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung
1. Fast alle Politiker stimmen dem Urteil des BVerfG zu, obwohl das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt, dem sie (teilweise) zugestimmt haben. Das gilt insbesondere für viele Angehörige der SPD.
2. Das Urteil ist kein großer Sieg für diejenigen, die die Idee falsch finden, vorsorglich und ohne konkreten Anlass im Einzelfall Telekommunikationsdaten bei privaten Diensteanbietern auf Vorrat zu speichern. Wollte man von diesem Konzept abrücken, müsste die den Änderungen im TKG zugrunde liegende europäische Richtlinie geändert werden; ein Prozess, den die zuständige Kommissarin Viviane Reding angekündigt hat. Dabei bliebe das Problem der Kompetenzgrundlage. Dass die Richtlinie in ihrer gegenwärtigen Form verfassungsgemäß umsetzbar wäre, haben die Richter übrigens einstimmig festgestellt.
3. Was wirklich wünschenswert ist: Der Bundestag sollte seiner Rolle als Erstinterpret der Verfassung mal wieder gerecht werden. Im deutschen Verfassungsrecht ist es nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, vom Bundestag erlassene Gesetze auf ein verträgliches Maß zusammenzustutzen. Auf die Auflagen, die das Gericht macht (hinreichend anspruchsvolle und normklare Regelungen zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz), hätten die Abgeordneten auch selbst kommen können.
Hier noch eine Umfrage zum Thema:
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Der Autor:
Christoph Rung (28) ist Jurist und Medienreferent der Jungen Union Rheinland-Pfalz
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Ob die rheinland-pfälzischen Grünen das Urteil gelesen haben bevor sie die Pressemitteilung rausgegeben haben?
Zitat des Landesvorstandssprechers Daniel Köbler:
“ein großer Tag für den Datenschutz und den demokratischen Rechtsstaat”
Ob es ein großer Tag für den demokratischen Rechtsstaat ist, wenn ein Verfassungsgericht ein formelles Parlamentsgesetz für nichtig erklärt?
Noch weiter entfernt von der Bedeutung des Urteils ist folgender Satz des Landesvorstandssprechers:
“Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass das Gesetz niemals den grundgesetzlichen Vorgaben entsprochen hat und die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetdaten mit dem Grundgesetz unvereinbar ist”
Beim BVerfG klingt das so:
“Das Grundgesetz verbietet eine solche Speicherung ( Anm.: die Speicherung von praktisch allen Telekommunikationsverkehrsdaten durch Betreiber von öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsnetzen und Kommunikationsdiensten für eine Dauer von mindestens sechs Monaten) nicht unter allen Umständen. Vielmehr kann sie (…) nach den Maßgaben der Grundrechte des Grundgesetzes zulässig angeordnet werden.”
Ich bin der Meinung, dass wir die Vorratsdatenspeicherung brauchen. Allerdings muss diese sich an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten.
Für diejenigen die sagen, dass wir eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt nicht brauchen, möchte ich darauf hinweisen, dass durch diese einige schwere Straftaten aufgeklärt werden konnten. Insbesondere bei Tötungs- und Brandstiftungsdelikten hat die Polizei durch den Rückgriff auf die gespeicherten Daten Tatverdächtige ermitteln und durch die dann erfolgten weiteren Ermittlungen überführen können. Insbeondere bei den Branddelikten konnten so weitere Straftaten verhindert werden. Durch die jetzt verfügte Löschung der Daten wären diese Taten im Moment teilweise nicht oder erst nach längerer Zeit aufklärbar. Bei Branddelikten hätte somit der Täter mehr Zeit noch mehr Brände zu legen.
Nachtrag:
Mittlerweile hat sich auch ein Gestandener SPD Kreisverband (Südpfalz) zusammen mit den dortigen Jusos bemüßigt gefühlt eine PM herauszugeben, ohne das Urteil gelesen zu haben.
Zitat der PM: “Nach dem Urteil steht nun eindeutig fest, dass Daten nicht ohne konkreten Anlass gespeichert werden dürfen.”
Noch besser: “Nach dem Urteil muss sich die Bundesregierung auch für die Abschaffung der EU-Richtlinie einsetzen, die Grundlage der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist.”
Ah, ja…