Taliban und NPD bestechen oder CD mit Steuersündern kaufen – Was darf der Staat mit dem Geld seiner Bürger machen?

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in Standpunkte vom 31. Januar 2010

geldborse140In den letzten Tagen häuften sich einige fragwürdige Vorschläge, die den Staat Geld kosten. Vorschläge, die in ihrer Zielsetzung vielleicht unterstützenswert wert sind, jedoch die Frage nach ihrer rechtlichen Zulässigkeit und moralischen Sinnhaftigkeit aufwerfen.

Zum einen war da die Ausstiegsprämie für Taliban. Darf der Staat islamistischen Extremisten Geld bieten, damit sie von ihrem Tun ablassen, und die Mission der Bundeswehr in Afghanistan damit zum Erfolg wird? Weiterhin war da die Frage, ob der Staat eine CD mit den Daten von Steuersündern kaufen darf, die rechtswidrig in der Schweiz gesammelt wurden. Schon etwas länger zurück liegt schließlich die Diskussion um die V-Männer in der NPD. Hier wurden hochrangige Funktionäre der rechtsextremistischen Partei über lange Zeit durch die Verfassungsschutzeinrichtungen der Länder und des Bundes für Insider-Informationen bezahlt.

Gemeinsam ist allen drei Fällen, dass der Staat Geld an Personen gibt, die an sich etwas unerwünschtes tun.

Im Falle der Taliban besteht dieses unerwünschte Tun darin, dass sie ein Staatswesen tragen, dass die Ausbildung von Terroristen ermöglicht. Wenn auch die Taliban nicht selbst die Quelle der Gefahr sind, so ermöglichen sie doch den Terroristen, zur Gefahr für Deutschland zu werden. Aus diesem Grund wurden und werden die Taliban in Afghanistan derzeit durch die Bundeswehr und durch die Armeen von Deutschlands Verbündeten mit Waffengewalt bekämpft. Ist nun die Zahlung von Geld ein wirksameres Mittel zur Bekämpfung dieser Gefahr, so ist sie akzeptabel auch wenn sich dabei ein komisches Gefühl einstellt. Schließlich steht das Leben deutscher Soldaten in Gefahr und um sich die Prämie zu verdienen, wird niemand extra zum Taliban.

Ähnlich ist es mit den V-Männern in der NPD. Sofern die Bespitzelung nicht derart dilettantisch vonstatten geht wie zuletzt, ist sie doch ein probates Mittel, um an Informationen über eine gefährliche Organisation zu kommen. Wirksame Alternativen bestehen nicht.

Wie liegt es nun im Falle der CD mit den Daten der Steuersünder? Hier steht weder das Leben deutscher Soldaten auf dem Spiel, noch ist die Art der Informationsgewinnung alternativlos. Sie wäre schlicht teurer und aufwändiger. Hinzu kommt aber, dass der Staat stärker als in den anderen beiden Fällen einen Anreiz schafft, sich rechtswidrig zu verhalten. Ein großer Teil geheimdienstlicher Tätigkeit besteht wohl darin, rechtswidrig oder zumindest zweifelhaft beschaffte Daten anzukaufen. Aus guten Gründen sind die Zwecke zu denen der Einsatz geheimdienstlicher Mittel zulässig ist eng und genau festgelegt.

Werden nun die Daten der Steuersünder angekauft, so öffnet das die Tür zur Anwendung geheimdienstlicher Mittel in weiten Bereichen der Wirtschaftskriminalitätsbekämpfung. Auch wenn dies angesichts der zu erwartenden Nachzahlungen wirtschaftlich sein mag, müssen doch auch die rechtsstaatlichen Folgen bedacht werden.

Von Rücksichtnahme auf die Wählerklientel der christlich-liberalen Regierung zu sprechen, wie dies der SPD-Fraktionsvorsitzende Poß getan hat, ist billige Stimmungsmache und wird der Schwierigkeit des Problems nicht gerecht.




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Komentare (7)

 

  1. Daniel Kern sagt:

    Hallo Christoph,

    meines erachtens sollte der Staat auch von solch außer gewöhnlichen Maßnahmen gebrauch machen. Natürlich, muss dies unter der Achtung der rechtstaatlichen Prinzipien erfolgen. Es kann doch nicht sein, dass sich Steuersünder auf Grund nicht ausreichender Ausstattung den Behörden entziehen können und gleichzeitig Millionen von Arbeitnehmern brav Ihre Steuer zahlen. Für mich ist dies ein legitimes Mittel, das dem Bürger zeigt, dass die “Großen” keine Sonderbehandlung erfahren.

    Dringend notwendig ist es, unabhängig von dieser Sachlage, die Steuerbehörden mit dem entsprechenden Personal auszustatten.

    Daniel Kern

  2. Martin sagt:

    Hi,

    ich will das Ganze jetzt nicht juristisch bewerten, gebe aber Folgendes zu bedenken:

    Wenn der Staat schon an den Grenzen seiner eigenen Ordnung offensichtlich illegal angeschaffte Informationen (oder soll ich sagen gestohlene Daten) ankauft, was sagen wir dann beim nächsten Bespitzelungs- oder Datenskandal in der Deutschen Wirtschaft (LIDL,…)?

    Gilt dann für den Staat ein anderes Prinzip? Beobachtung der Mitarbeiter mit Kameras in privaten Bereichen ist illegal, aber wenn es dazu führt, dass die Firma Schaden von sich abwendet – darf sie es dann?

    Wenn der deutsche Staat selbst an diesen Grenzen handelt verliert er (und somit auch die zahlreichen Politiker die es gerade fordern) die Legitimation andere dafür zu belangen. Frei nach dem Motto. “Wer im Glashaus sitzt…”

    Vielleicht hat deswegen auch unser Datenschutzbeauftragter Peter Schaar große Bedenken: http://www.zeit.de/newsticker/2010/1/31/iptc-bdt-20100131-188-23719508xml
    Nebenbei steht der unserer schwarz-gelben Klientel nicht allzu nahe…

  3. Christoph sagt:

    Gerade entdeckt und vielleicht was für Daniel Kern:

    Wir legen zusammen und kaufen die Steuersünder-CD. Wenn 2,5 Mio Bürger jeweils einen Euro bezahlen, reicht es schon…

    http://www.facebook.com/group.php?gid=282823036709

    Wäre auch juristisch interessant, da weder Hehlerei (§ 259 StGB), noch Verwertung fremder Geheimnisse (§ 204 StGB), noch Abfangen von Daten (§ 202b StGB) und erst recht nicht Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) passen.

    Wenn etwas passen würde, hätte man, sofern die Summe zusammenkommt, jedenfalls 2,5 Mio Angeklagte… :-)

  4. Timo sagt:

    Hallo Freunde,

    geb jetzt mal die Meinung aus Verwaltungssicht zum besten. Leider hat der deutsche Fiskus derzeit so gut wie keine Möglichkeiten an die Daten im Ausland (hier: Schweiz) zu kommen. Der Ankauf dieser Daten halte ich für wichtig, um die Steuergerechtigkeit in Deutschland aufrecht zu erhalten. Getreu dem Motto, die großen lässte man laufen und die kleinen sperrt man ein…. Seitens der EU versucht man derzeit den Druck auf die Schweiz zu vergrößern um die sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DPA) zu erwirken. Ab diesem Zeitung müsste auch die Übermittlung der Daten bzw. auch die Vollstreckung im Ausland möglich sein. Juristisch hin, moralisch verwerflich hin…. Wären die alle ehrlich gings uns eventuell besser.. bzw. gibt jeder alles an, brauchen wir solche CD´s nicht

    Gruß Timo

  5. Roland sagt:

    Ich muss ehrlich sagen, dass es so ziemlich das Letzte ist, gemeinsame Sache mit Datendieben zu machen! Sicherlich ist Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt, auch wenn der Staat sicherlich seinerseits hohe Anreize setzt, das groteske Regel-Ausnahme-System mit unüberschaubaren Absetzungsmöglichkeiten zu umgehen und auszunutzen. Dass ein Steuersystem auch anders funktionieren kann, haben wir ja in der Schweiz gesehen.
    Das Beste ist natürlich mal wieder, dass sich unsere Kanzlerin hinstellt und sagt, es soll alles getan werden, um an die Daten dran zu kommen. Schön gesagt, aber dass es illegal beschaffte Daten sind, lässt unsere Spitzenfrau einfach unter den Tisch fallen.
    Konsequenz dieser Praxis wird sein, dass Kriminelle mit dem deutschen Staat systematisch Geschäfte machen werden. Die Banker, die in der Schweiz Daten stehlen, werden belohnt und können sich mit Millionengeldern ein angenehmeres Leben machen. Datenhandel darf kein Mittel staatlicher Strafverfolgung sein. Dies öffnet Mißbrauch Tür und Tor, zumal unser Staat andere Mittel hat, Steuerhinterzieher zu verfolgen. Zudem gefährdet es das ohnehin schon komplizierte Verhältnis zu unserem südlichen Nachbarn der Schweiz, die sich nun dreimal überlegen wird, ob Sie in vergleichbaren Fällen Amtshilfe leisten wird.
    Anders als bei Kronzeugenregelungen geht es hier außerdem nicht um mafiöse Strukturen, sondern um einfache Steuersünder! Das Ganze ist wieder mal eine Neiddebatte, die insbesondere unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit geführt wird, an dem wirklichen Problem aber vorbei geht.

  6. Patrick Berberich sagt:

    Ich bin der Ansicht, dass auch die Steuersünder ein Recht auf Gleichbehandlung haben. Warum soll man die “Liechtensteiner” fangen und die “Schweizer” laufen lassen. Das wäre wirklich nicht gerecht.
    Außerdem hat der alte Peer den Alpenstaat eindringlich vorgewarnt. Die Indianer wissen also bescheid…

  7. Der bei vielen Menschen in Deutschland leider stark ausgeprägte Neidkomplex führt zu Aussagen, dass wer gegen den Datenkauf sei, nur „seine“ Klientel schützen wolle. Dies geht völlig an der Sache vorbei. Wer so argumentiert, weicht der Beantwortung des eigentlich wesentlichen rechtlichen und moralischen Problems aus, nämlich der Frage, ob der Staat, um illegale Handlungen aufzudecken, sich selbst illegaler Mittel bedienen darf.

    Denn die juristischen Bedenken, die gegen den Kauf vorgebracht werden können, sind meines Erachtens ganz gravierend: Der Staat setzt sich mit dem Datendieb an einen Tisch. Er belohnt für das Delikt, erzeugt einen ganzen Markt krimineller Datensammler. Tatsächlich hat der Fall Zumwinkel Kriminelle dazu angeregt, ein eigenes Geschäftsmodell zu entwickeln: den schwunghaften Datenklau und Datenverkauf. Seither seien auch dem Bundesfinanzministerium immer wieder Daten zur Verfügung gestellt worden, heißt es.

    Somit macht der Staat sich nebenbei auch noch selbst zum Datenhehler. Kurz gesagt: Um eine Straftat (Steuerbetrug) zu verfolgen, begehen Organe des Rechtsstaats selbst Straftaten (Hehlerei, Begünstigung, Beihilfe zur strafbaren Verwertung von Geschäftsgeheimnissen).

    So wichtig es ist, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen und so nutzbringend es auch wäre, den Steuerpflichtigen vor Augen zu führen, dass sie in ihren bisherigen Oasen nicht mehr sicher sind – die Bundesrepublik Deutschland ist zum Glück ein Rechtsstaat und darf sich daher auch nur rechtsstaatlicher Mittel bedienen.

    Unabhängig von diesem konkreten Fall ist es generell höchst gefährlich, wenn der Staat versucht, das Recht zu umgehen oder zu beugen- selbst wenn es einem von ihm als legitim angesehenen Ziel dient. Hiermit wird ein Einfallstor geöffnet: Wird der Staat in die Lage versetzt , sich über das Recht zu stellen, auch wenn es ihm angemessen und moralisch gerechtfertigt erscheint, dann wird der Rechtsstaat ausgehebelt. Zudem gebe ich zu bedenken, dass nur der Staat (der Minister? ein Beamter?) definiert, was moralisch gerechtfertigt ist, da es ja kein unabhängiges Gremium für so etwas gibt.

    Wenn der Staat sich jede Information über seine Staatsbürger beschaffen und dabei selbst kriminelle Methoden nützen darf, dann führt dies zum Überwachungsstaat, den wir alle nicht haben wollen. Abgesehen davon führt so eine Aktion den gesamten Datenschutz ad absurdum.

    Denn was nützt ein Datenschutz, wenn die Daten einfach gestohlen- und dem Staat anschließend zum Verkauf angeboten werden können? Dann sollte der Staat lieber selbst darauf zugreifen und wir müssten keine Kriminellen mehr als Zulieferer dazwischenzuschalten.

    Sehr erstaunlich ist es übrigens, dass einige, die sich bisher zum Lordsiegelbewahrer des Datenschutzes berufen gefühlt haben und bei jeder Kleinigkeit Orwells „Großen Bruder“ an die Wand malen, nun plötzlich keinerlei Bedenken haben. Fraglich ist bei der ganzen Angelegenheit außerdem, ob die Kontodaten in einem Strafprozess gegen betroffene Steuersünder überhaupt verwertet werden dürften.

    Was mich trotz der rechtlich übereinstimmenden Auffassung ärgert, ist die herbe Kritik aus der Schweiz, der deutsche Staat dürfe sich nicht als Hehler betätigen. Dies mutet natürlich sehr merkwürdig an. Das Land baut einen Teil seines Erfolges darauf, Geld auch aus zweifelhaften Quellen anzunehmen, es zu verwalten und natürlich zu schweigen, während man in der ganzen Welt versucht, Geldwäscherei und Steuerhinterziehung durch strenge Regeln zurückzudrängen. Es ist nicht einzusehen, weshalb für deutsche Steuerhinterzieher und Schweizer Banken eine Sonderregelung gelten sollte. Daher wäre auch legaler politischer Druck auf die Schweiz, Daten herauszugeben, der richtige Weg.

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